Einwohnermeldeamt
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Aktuelles
Um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, benötigen Sie ein digitales biometrisches Passbild.
Sie können Ihr digitales biometrisches Passfoto vor Ort im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erstellen lassen.
Die Stadt Teuchern hat zwei moderne zertifizierte Aufnahmegeräte dafür angeschafft. Alle Infos zu den Aufnahmeverfahren können Sie gerne vorab hier nachlesen: Biometric Go
Weiterhin besteht die Möglichkeit ein digitales Lichtbild in zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten aufnehmen zu lassen. Die Fotos werden dann über eine Cloud mittels eines Data-Matrix-Codes (diesen Code bitte zur Ausweiserstellung mitbringen) an die zuständige Behörde übermittelt.
Unter dem folgenden Link haben Sie Einsicht auf zertifizierte Fotodienstleister in der Umgebung: www.alfo-passbild.com.
Eine Übersicht über weitere Fotoservices finden Sie hier: Digitale Passbilder
Weitere Informationen zu häufig gestellte Fragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
nützliche Infos zum Personalausweis & Reisepass
Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie das 16 Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur durch eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erfolgen. Soll der Personalausweis vor Erreichen des 16. Lebensjahres, sowie der Reisepass vor Erreichen des 18. Lebensjahres beantragt werden, sind eine Einverständniserklärung (siehe Formulare) der Sorgeberechtigten sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragstellung erforderlich.
Bei der Antragstellung bringen Sie bitte zum Nachweis der Identität den bisherigen Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild mit. Außerdem ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch) mitzubringen.
Der Personalausweis hat einige neue Funktionen, wie die Unterschriftsfunktion (QES) und die Online-Ausweisfunktion (elD).
Unterschriftsfunktion:
Die digitale Unterschrift dient dazu, ein Dokument rechtsverbindlich zu unterschreiben – im Sinne von „Das habe ich geschrieben“ bzw. „Das will ich“.
Online-Ausweisfunktion (ab dem 16. Lebensjahr):
Der Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen – im Sinne von „Das bin ich“.
Außerdem müssen wir uns beim neuen Personalausweis auch mit einigen zusätzlichen bisher in Verbindung mit einem Ausweisdokument nicht bekannten neuen Begriffen vertraut machen wie z.B. Geheimnummer (PIN), Entsperrnummer (PUK), PIN-Brief, Signaturanbieter, Sperrkennwort, Sperrauskunft, Sperrlistenbetreiber.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern zum neuen elektronischen Personalausweis. Sie können sich unter http://www.personalausweisportal.de/ umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist nicht möglich; es muss immer eine Neuausstellung erfolgen.
Bei Beantragung des Personalausweises erhalten Sie den sog. PIN-Brief mit der Geheimnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK).
Bei Aushändigung des Personalausweises bekommen Sie zusätzlich noch ein Sperrkennwort ausgedruckt. Eine automatische Abholbenachrichtigung von der Passbehörde an Sie erfolgt nicht.
Die Aushändigung Ihres neuen Personalausweises kann auch an einen Beauftragten erfolgen. Hierzu ist die Vorlage einer vom künftigen Ausweisinhaber unterschriebenen schriftlichen Vollmacht mit entsprechenden Erklärungen erforderlich. Ein entsprechendes Muster der Vollmacht finden Sie zum Ausdrucken im Anhang dieser Seite. Der abgelaufene Personalausweis ist mitzubringen und wird fachgerecht vernichtet.
vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis vom Einwohnermeldeamt ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Für die Beantragung benötigen Sie ein digitales biometrisches Passfoto und die gleichen o.g. Unterlagen wie bei der Neubeantragung (abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass und eine Personenstandsurkunde).
Bitte beachten Sie jedoch, dass der Personalausweis und insbesondere der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern auf der Welt als Personaldokument anerkannt werden. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt einer Reise. Dies ist möglich im Reisebüro, dem Auswärtigen Amt http://www.auswaertiges-amt.de/ den Link „Länder- und Reiseinformationen“ anklicken, den jeweiligen Ländernamen eingeben und anschließend den Link „Einreisebestimmungen“ aufrufen oder über die jeweilige ausländische Botschaft bzw. das Konsulat.
vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass kann ausgestellt werden, wenn selbst der Expressreisepass nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass hat einen grünen Umschlagdeckel, enthält keinen Chip und ist maximal 12 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn ein Ausweisdokument sofort benötigt wird. Die Reisedokumente aus denen der Abreisetag hervorgeht sind mitzubringen. Alle Infos zum vorläufigen Reisepass finden Sie hier: vorläufiger Reisepass
Kosten Personalausweis
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00€
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80€
- vorläufiger Personalausweis: 10,00€
Kosten Reisepass
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 70,00€ - (Expressreisepass 102,00€)
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 37,50€ - (Expressreisepass 69,50€)
- vorläufiger Reisepass 26,00€
Kosten
- Meldebescheinigung 10,00€
- Führungszeugnis 13,00€
- Auskunft Gewerbezentralregister 13,00€
- Externe Dienstleister (z.B. Fotostudios, selbständige Fotografen, etc.) bestimmen die Kosten hierfür eigenständig.
- Bei der Lichtbilderfassung im Einwohnermeldemeldeamt fallen pro digitalem Lichtbild 6,00 Euro an.
Sie sind gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes sowie §15 Satz 1 Nr.3 Passgesetz verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der Polizei oder beim Einwohnermeldeamt zu melden. Dies dient auch zu Ihrem eigenen Schutz. Wenn Sie den Verlust nicht anzeigen, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes und gemäß § 25 Abs.2 Nr.4 des Passgesetzes ordnungswidrig.
Nachlesen können Sie das Personalausweisgesetz hier: Personalausweisgesetz sowie das Passgesetz hier: Passgesetz
Online-Ausweisfunktion sperren lassen
Sobald Sie den Verlust des Ausweisdokuments bei der Polizei oder im Einwohnermeldeamt gemeldet haben, veranlassen unsere Mitarbeitenden unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises. Die Sperrung bewirkt, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung sind das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen nicht mehr möglich.
Sie können den Online-Ausweis auch aus anderen Gründen sperren lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu die Sperrhotline unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116. Bitte halten Sie bei Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Sie im PIN-Brief erhalten haben. Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar. Alle Infos zur Sperrhotline finden Sie hier: Sperrhotline.