Standesamt
Die beabsichtigte Eheschließung müssen Sie persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrem/Ihrer Partner/Partnerin gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners mit Angabe des Datums der Eheschließung und der vorgesehenen Namensführung.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und gestalten die Hochzeit nach Ihren individuellen Vorstellungen. In der Traurede werden Sie durch uns ganz persönlich angesprochen.
Die Eheschließung wird durch Ihre Trau(m)musik umrahmt.
Zur Anmeldung der Eheschließung sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (ggf. Nachweis des Nebenwohnsitzes)
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (nicht älter als 6 Monate), für in der Einheitsgemeinde Teuchern geborene Eheschließende ist die Vorlage der Geburtsurkunde ausreichend.
- Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, sind vorzulegen
- Eheurkunde der letzten Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Nachweis der rechtsgültigen Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft
- Ist die Ehe oder die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst, dann die Sterbeurkunde des früheren Partners
- An Stelle der vorgenannten Urkunden kann auch ein vollständiger aktueller beglaubigter Registerauszug vorgelegt werden
- Wenn es gemeinsame Kinder gibt Geburtsurkunde ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.
Diese Angaben gelten für Eheschließungen, die dem deutschen Recht unterliegen. Ist ausländisches Recht zu beachten, bitten wir Sie, sich individuell beim Standesamt beraten zu lassen.
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Unser Trauzimmer befindet sich im Rathaus Teuchern und bietet Platz für ca. 27 Gäste.
Eindrücke könne gern vor Ort nach Absprache besichtigt werden oder gewinnen Sie Ihren ersten Eindruck auf den Bildern.





